The genitive: ’s and of
The genitive: ’s and of
wem etwas gehört — ’s bei Lebewesen, of bei Sachen
Gehört etwas einem Lebewesen, steht ’s an den Besitzer, und der Besitzer steht vorn. Gehört etwas zu einer Sache, steht meist of dahinter.
Der Besitzer steht vorn, der Besitz dahinter — im Deutschen ist es meist umgekehrt.
Endet der Plural schon auf ‑s, kommt nur der Haken dazu. Endet er nicht auf ‑s, steht ’s wie im Singular.
Ob einer oder mehrere gemeint sind, ist nur zu sehen, nicht zu hören. Der Satz sagt es.
Eine Frage entscheidet: Kann der Besitzer gehen, essen, schlafen? Dann ’s.
Mit ’s steht der Besitzer vorn, mit of der Besitz. Im Deutschen steht der Besitz meist vorn — das Fahrrad des Mädchens. Daher die Verwechslung.
Beide sind richtig; bei Sachen ist die zweite die gewöhnliche.
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